Vertragsgegenstand
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt mit der Unterschrift des Seminarveranstalters auf dem Seminarvertrag zustande. Preise, Mieten und Gebühren verstehen sich in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (siehe Preisliste).
Mindestteilnehmerzahl
- Seminar-/Tagungsraum 1 – 12 Personen/ 12 Gästezimmer über Wochenenden, 8 Personen / 8 Gästezimmer unter der Woche
- Seminar-/Tagungsraum 2 – 6 Personen/ 6 Gästezimmer
Wenn die Anzahl teilnehmender Personen geringer ist als die Mindestpersonenzahl, so berechnen wir Ihnen die Differenz in Form einer Ausfallpauschale von 50 € pro Person und Tag. Die Ausfallpauschale entfällt, wenn vertraglich andere Teilnehmerzahlen vereinbart wurden.
Zahlung
Für die Zahlung des Rechnungsbetrages stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Barzahlung oder Girokarte/EC-Karte vor Ort
- Überweisung vor Beginn des Seminars nach vorheriger Rechnungsanforderung
Wichtiger Hinweis: Bei der Verwendung von Kreditkarten und ausländischen Maestro-Cards erheben wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 5,00 €.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% für Übernachtungen und 19% für alle anderen Leistungen.
Stornierung durch den Veranstalter
Der Veranstalter bucht die Seminarräume nebst Ausstattung und Sonderleistungen sowie die Gästezimmer und die Verpflegungspauschale verbindlich. Der Vermieter stellt wie vereinbart die verbindlich gebuchten Räumlichkeiten zur Verfügung. Bei einer Stornierung durch den Veranstalter fallen Stornierungsgebühren auf Basis des Gesamtbetrages an. Dieser berechnet sich aus der Summe der Kosten von Raum, gewählter Ausstattung, Verpflegung, Sonderleistungen sowie der für die Teilnehmer gebuchten Zimmer.
Die Stornogebühren betragen:
- bis 3 Monate vor Seminarbeginn: eine Stornierung ist kostenfrei möglich
- bis 2 Monate vor Seminarbeginn: 10% des Gesamtbetrages
- bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 15% des Gesamtbetrages
- bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% des Gesamtbetrages
- bis 2 Woche vor Seminarbeginn: 50% des Gesamtbetrages
- danach: 80% des Gesamtbetrages
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen aufzulösen wenn
- die Veranstaltung bzw. ein Zusammentreffen gegen geltendes Recht verstößt
- die in den AGB’s niedergelegten Grundsätze des Umgangs miteinander gefährdet sind
- die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist
- offene Rechnungen nicht bezahlt sind
- bei Geschäftsaufgabe des Vermieters
Dem Veranstalter stehen in diesen Fällen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter zu, es sei denn, der Vermieter hätte den Ausfall vorsätzlich herbeigeführt
An- und Abreise
Der Check-in der Gäste sowie der Bezug der Gästezimmer ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr oder zu anderen Zeiten (nach Absprache) möglich. Die Gästezimmer müssen am Abreisetag nach individueller Absprache mit dem Vermieter, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr geräumt werden.
Essen, Trinken und Rauchen
Das Seminarhaus ist ein rauchfreies Haus. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Nur nach Rücksprache mit dem Haus dürfen Getränke mitgebracht werden.
Internetnutzung, Musik und Dekorationsmaterial
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Das unerlaubte Herunterladen von Videos, Bildern, Texten oder Musik aus dem Internet ist nicht gestattet. Hier bestehen Urheberrechte Dritter. Weiterhin bestehen ggf. Rechte der GEMA. Diese sind vorab vom Seminarleiter bzw. Veranstalter selbst zu klären und ggf. entsprechende Genehmigungen einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch ihn und seine Seminarteilnehmer alleine verantwortlich ist. Der Vermieter übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Beschädigungen durch den Veranstalter Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände muss vom Vermieter genehmigt werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.
Mitgebrachte Gegenstände
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, darunter fallen auch persönliche Gegenstände, wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen. Es ist Sache des Veranstalters die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. Der Vermieter übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Haftung für Beschädigungen, die durch die Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser gegenüber dem Vermieter in voller Höhe und ausschließlich selbst.