(Stand 02.04.2022)

Verordnungslage ab dem 02.04.2022

Nachfolgende Regelungen gelten gem. der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen ab dem 02.04.2022, bezogen auf unser Haus.

Unser Haus ist ein reines Gruppenhaus im Rahmen von Veranstaltungen, welches ausschließlich geschlossene Gruppen aufnimmt. Freier Publikumsverkehr ist ausgeschlossen. Wir sind während Veranstaltungen kein Hotel. Wir sind keine Gaststätte.

Regelungen für Freizeit-Veranstaltungen und berufliche Veranstaltungen

  • Die Zutrittsbeschränkungen und die Verpflichtung zur Prüfungen von Impfung, Genesung oder Testung bestehen nicht mehr. Bitte informiere Dich auch darüber, ob der Veranstalter etwas vorschreibt.
  • Die Verpflichtung für das Tragen einer Maske in allen öffentlichen Bereichen des Hause ist entfallen. Es steht Dir frei, weiterhin eine Maske zu tragen.

Wir empfehlen auch regelmäßige Tests aller Anwesenden während des Aufenthalts.

Wir freuen uns auf Deinen Besuch!

Umgang mit einem positiven Test während des Aufenthaltes

Solltest Du während Deines Aufenthaltes einen positiven Test angezeigt bekommen, so bitten wir Dich um folgende Vorgehensweise:

  • Bitte informiere umgehend den/die Trainer/in und uns unter der Notfall-Nummer (auf dem Sekretär im Eingangsbereich).
  • Bitte bleibe bis zu Deiner Abreise in Deinem Zimmer. Vor dem Verlassen Deines Zimmers bitte die Fenster öffnen, Heizung abstellen und Dein Bett abziehen. Du verringerst damit die Gefahr einer Ansteckung unseres Personals.
  • Ab dem Verlassen Deines Zimmers gilt für Dich die Maskenpflicht. Bitte begibt Dich umgehend zum Ausgang.
  • Deine Rechnung erhältst Du im Nachgang per eMail von uns.

Wir wünschen Dir eine schnelle Genseung!